ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIZENZBEDINGUNGEN

§ 1 Geltung der Bedingungen

1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschliesslich unter Einwilligung der dem Auftraggeber vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen von ps-mediakom vom 01.01.2006. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine AGB wird hiermit widersprochen.
2. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nur, soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher ist.

§ 2 Vertragsabschluss

1. Alle Angebote gelten freibleibend und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch ps-mediakom im Falle der Beauftragung. Angebote im Internet stellen lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes dar.
2. Die Bestellung durch den Kunden stellt ein verbindliches Vertragsangebot dar.

§ 3 Preise, Fälligkeit, Erfüllung

1. Es gelten die jeweils vom Auftragnehmer angebotenen Preise. Der Auftragnehmer hält sich 30 Kalendertage ab dem Datum des Angebotes an die Preisangaben gebunden. Im Übrigen sind in Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. Alle Preise verstehen sich netto inklusive Abwicklung zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Der vereinbarte Preis für die Ersteinrichtung ist im Voraus mit Rechungsstellung zu erbringen. Vor Gutschrift auf einem in der jeweiligen Rechnung aufgeführten Konto von ps-mediakom ist diese zur Leistung nicht verpflichtet.
Der Preis für die Lizenzen ist nach Nachweis des jeweilig vereinbarten Erfolges fällig. Jegliche Zahlung gilt erst nach Gutschrift auf einem in der jeweiligen Rechnung aufgeführten Konto von ps-mediakom als erfolgt.
3. Die Aufrechnung seitens des Auftraggebers ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um rechtskräftig festgestellte oder vom Auftragnehmer nicht bestrittene Gegenforderungen handelt.

§ 4 Ausführung / Lieferung

1. Die Lieferzeit erfolgt nach Vereinbarung. Ungeachtet der Vereinbarung beginnt die Ausführungs- und Lieferfrist frühestens nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen und der gegebenenfalls vereinbarten Anzahlungen. Liefertermine / Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Unternehmer über. Der Übergabe steht der Annahmeverzug des Kunden gleich. Beim elektronischen Versand geht die Gefahr mit Überschreiten der Netzwerkschnittstelle über.

§ 5 Gewährleistung, Haftung

1. Garantien und die Zusicherung von Eigenschaften, die die Gewährleistung erweitern, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, deren Abbedingung ebenfalls der Schrittform bedarf.
2. Im Übrigen haftet ps-mediakom – außer im Falle von Körperschäden – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gleich aus welchem Rechtsgrund. Dies gilt auch für das Verschulden ihrer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter, soweit es ihr zuzurechnen ist.
3. Alle offensichtlichen Mängel sind spätestens binnen acht Tagen – gerechnet ab dem Tage des Erhalts der Leistung – dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen. Weitergehende Obliegenheiten gem. §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt. Obliegenheiten nach §§ 377, 378 HGB sind entsprechend auf die dem Auftragnehmer erteilten Aufträge anzuwenden.
4. Ist die vom Auftragnehmer erbrachte Leistung bzw. der Liefergegenstand mangelhaft, darf der Auftragnehmer nach seiner Wahl Ersatz liefern oder nachbessern. Die Nachbesserung oder Nachlieferung gilt nach dem dritten Versuch als fehlgeschlagen.
Der Auftragnehmer hat zur Nachbesserung oder Nachlieferung eine Frist von zwei Wochen nach Zugang der Mängelanzeige, es sei denn, der Auftragnehmer setzt eine längere Frist. Vor Ablauf von zwei Wochen sind anderweitige Ansprüche als Nachbesserung bzw. Nachlieferung ausgeschlossen.
5. Erteilt der Auftragnehmer zusätzlich zu seinen vertraglichen Pflichten weitergehende Auskünfte bezüglich der Verwendung seiner Leistung, so haftet er nur dann und nur im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde.
6. PS-mediakom haftet nicht für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und für die Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und Arbeiten, für die Urheber- und andere Rechte an vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Abbildungen, Texten / Slogans, Fotos, Video und Musik, für die Richtigkeit von Übersetzungen sowie die Unmöglichkeit der Leistungserbringung durch den Serviceprovider oder Online-Dienst.

§ 6 Rücktritt, Pauschalierter Schadensersatz

1. Verweigert der Auftraggeber ausdrücklich ohne rechtfertigenden Grund die Erfüllung des Vertrages und insbesondere die Abnahme des Vertragsgegenstandes, ist ps-mediakom nach nochmaliger schriftlicher Aufforderung und unter Ablehnungsandrohung mit einer Frist von sieben Tagen berechtigt, anstelle der Vertragserfüllung eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 25 % der Auftragssumme zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
2. Ergeben sich nach Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer begründete Zweifel bezüglich der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers in Bezug auf die jeweilig vereinbarte Vertragssumme, kann der Auftragnehmer unbeschadet seiner gesetzlichen Rücktrittsrechte auch vom Vertrag zurücktreten und vom Auftraggeber Ersatz für Aufwendungen und entgangenen Gewinn in Höhe von mindestens 25 % des Auftragsvolumens verlangen; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Auftragnehmer, die Geltendmachung eines geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit entstehen insbesondere durch Insolvenz des Auftraggebers sowie die Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln des Auftraggebers.
3. Die gleichen Rechte ergeben sich, sofern der Auftraggeber seine Zahlung endgültig einstellt. Dies ist nach zweifacher Mahnung mit angemessener Frist in Bezug auf eine fällige Zahlung anzunehmen.
4. Wird der Auftragnehmer aus Gründen höherer Gewalt wie Krieg, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen etc. an der Leistungserbringung gehindert, die er nach den Maßstäben dieser Bedingungen nicht zu vertreten hat, so kann er vom Vertrag zurücktreten.

§ 7 Nutzungsrechte, Lizenzerteilung

1. Die auf Grund der Beauftragung der ps-mediakom zur Verfügung zu stellende Software – im Folgenden als „Software“ bezeichnet – ist Eigentum der ps-mediakom und ist durch nationale Gesetze und internationale Verträge urheberrechtlich geschützt. Mit Abschluss des Vertrages erhalten Sie das Recht zur Benutzung der Software. Die Nutzungs- und Urheberrechte an Entwürfen, Design (u. a. der Quellcode), Texten, Abbildungen, Audio- und Videomaterial, gehen erst mit Zahlung und nur soweit auf den Auftraggeber über, wie dies zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich ist.
2. Vorbehaltlich abweichender schriftlicher einzelvertraglicher Vereinbarung unterliegt die Nutzung der Software folgenden Bestimmungen:

Der Auftraggeber ist berechtigt:

1. Die Software auf einer Domain zu benutzen.
2. Eine Kopie der Software zu Archivierungszwecken anzufertigen oder die Software auf die Festplatte Ihres Computers zu kopieren und die Datenträger zu archivieren.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt:

1. Die mit der Software gelieferte Dokumentation zu kopieren.
2. Die Software ganz oder teilweise zu ändern oder zu verleihen oder zu vermieten oder Unterlizenzen zu vergeben.
3. Die Software zurück zu entwickeln (reverse engineering), zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode der Software zugänglich zu machen, die Software zu ändern, zu übersetzen oder davon abgeleitete Produkte zu erstellen.
4. Nach Erhalt eines Datenträgersatzes oder einer Upgrade-Version als Ersatz für eine frühere Version, die vorher erhaltene Kopie oder die frühere Version der Software zu benutzen. Nach dem Erwerb einer aktualisierten Version der Software müssen alle Kopien früherer Versionen vernichtet werden.

Der Auftraggeber ist verpflichtet:

1. Ungenehmigt erstellte Vervielfältigungen herauszugeben.
2. im Falle der ungenehmigten Weitergabe an Dritte Schadenersatz zu leisten insbesondere für entgangenen Gewinn
3. im Falle der Beendigung des Vertrages Kündigung, Rücktritt und/oder Anfechtung sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte sowie sämtliche verkörperte oder verkörperbare Daten zurückzugewähren, Vervielfältigungen zu vernichten und installierte Programme, insbesondere die Suchmaschinen-Optimierung, zu deinstallieren.

Bis zur Erfüllung dieser Verpflichtungen besteht der Anspruch auf Vergütung in Höhe der vertraglichen Vereinbarung fort, ohne dass die PS-mediakom zu weiteren Leistungen verpflichtet wird.

ps-mediakom gewährt Ihnen eine Lizenz für die in diesem Paket enthaltene Software ausschliesslich unter der Voraussetzung, dass Sie vorstehende Bedingungen in vollem Umfange anerkennen. Mit der Installation auf einem Webserver stimmen Sie den Bedingungen zu.

Im Übrigen gilt das Urhebergesetz.

§ 8 Anwendbares Recht / Gerichtsstand / Teilnichtigkeit / Änderungen

Für diese Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, ausgenommen sind jedoch das CSIG und das UN-Kaufrecht.
Soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögens ist, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, gegenwärtig Nürnberg.

§ 9 Salvatorische Klausel

Bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmung bleiben die Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen im Übrigen verbindlich. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtswirksame Regelung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Bestimmung möglichst nahe kommt. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Änderung der Schriftform bedarf ihrerseits der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.